Der Geburtsplan

Wenn der lang ersehnte Nachwuchs endlich das Licht der Welt erblickt, ist das für alle Beteiligten ein unvergesslicher Moment. Ein Moment auf den sich Frauen schon während der Schwangerschaft gut vorbereiten können. Sie haben die Möglichkeit, Geburtsvorbereitungskurse zu absolvieren und mit der Hebamme gemeinsam über den Ablauf der Entbindung zu sprechen. In vielen europäischen Ländern ist es darüberhinaus üblich, einen so genannten Geburtsplan zu verfassen. Mit Hilfe dieses Plans legt die schwangere Frau fest, wie ihre Geburt im Idealfall ablaufen soll.

Neugeborenes und Mutter im Krankenhaus

Wünsche festhalten

Wie kann man sich so einen Geburtsplan nun vorstellen? Es handelt sich dabei um ein- oder zwei Seiten Papier, auf denen Wünsche und Präferenzen der Gebärenden notiert sind. Der Plan soll alle relevanten Aspekte der Geburt umfassen. Dazu zählen beispielsweise der Umgang mit Schmerzmitteln, die bevorzugte Gebärposition sowie Wünsche in Bezug auf die Anwesenheit von einer oder mehrerer Begleitpersonen. Außerdem befasst sich der Geburtsplan damit, wie Mutter und Kind nach der Entbindung betreut werden sollen – ob sie gemeinsam mit dem Vater des Kindes ein Zimmer beanspruchen möchten oder ob Geschwisterkinder ein rasches Besuchsrecht erhalten sollen. Wenn es bestimmte Präferenzen für das medizinische Eingreifen in Notsituationen gibt, sollten auch diese zu Papier gebracht werden.

Grundsätzlich gilt: ein Geburtsplan ist kein bindendes Dokument. Es ist vielmehr ein Leitfaden für Gebärende, Hebamme, Begleitperson und das ärztliche Team im Krankenhaus. Es ist durchaus sinnvoll, sich einige Monate vor der Geburt, Gedanken über den Ablauf und individuelle Bedürfnisse zu machen. Eltern können auch davon ausgehen, dass alle Betreuungspersonen ihr Möglichstes tun, um die Wünsche der Gebärenden zu wahren. Dies gilt jedoch nur für Geburten, die komplikationsfrei verlaufen. Sollte es im Zuge der Entbindung zu unvorhergesehenen Problemen kommen, durch die Leben von Mutter oder Kind gefährdet würden, erfordert dies gegebenenfalls eine Abweichung vom Plan. Es empfiehlt sich daher trotz der Festlegung von Wünschen, eine gewisse Offenheit zu bewahren. Der Verlauf einer Geburt ist nämlich genauso wenig absehbar, wie die Bedürfnisse der Gebärenden, die sich auch in der Wehenphase noch einmal ändern können.

Im Vorfeld informieren

Bevor Schwangere damit beginnen, ihren Geburtsplan zu formulieren, sollten sie so viele Informationen wie möglich einholen. Wer über die Gepflogenheiten und Routinen des Krankenhaues Bescheid weiß, dem fällt es leichter, zu entscheiden, welche Aspekte er wünscht und welche nicht. Das Gleiche gilt im Übrigen für Hausgeburten oder Entbindungen in einem Geburtshaus. Ein ausführliches Gespräch mit der betreuenden Hebamme schafft Klarheit und Sicherheit. Wer auf Hebammen-Begleitung setzt, der erhält relativ einfach Zugang zu den entsprechenden Informationen, da meist ein sehr persönliches Verhältnis zwischen werdenden Eltern und Hebamme vorherrscht. Bei einer geplanten Entbindung im Krankenhaus ist manchmal ein wenig Hartnäckigkeit gefragt. Der Großteil aller Spitäler bietet jedoch Informationsveranstaltungen an, in deren Rahmen die Entbindungsstation besichtigt und offene Fragen geklärt werden können.

Wer zu Hause/im Geburtshaus entbindet oder eine Beleghebamme zur Geburt ins Krankenhaus mitnimmt, der sollte die Eckpunkte des Geburtsplans noch einmal mit der Hebamme besprechen. Ergeben sich neue Aspekte, besteht die Möglichkeit, den Plan rechtzeitig vor der Geburt zu aktualisieren. Für Entbindungen im Krankenhaus ist es ratsam, ein paar Exemplare des Geburtsplans bereit zu halten. Pflegepersonal, Hebammen und ÄrztInnen arbeiten im Schichtdienst und so kann es durchaus vorkommen, dass Gebärende nicht durchgehend gleichbleibende AnsprechpartnerInnen haben.

Geburtsort

Der Ort, an dem die Entbindung stattfinden soll, spielt natürlich eine große Rolle. Er steht im Geburtsplan an erster Stelle, da mit der Entscheidung für die Geburtsumgebung schon einige Rahmenbedingungen festgelegt werden. Eltern sollten also aufschreiben, ob sie eine Geburt im Krankenhaus, in den eigenen vier Wänden oder im Geburtshaus/in der Hebammenpraxis planen.

Tipp: Du bist auf der Suche nach dem passenden Krankenhaus in deiner Nähe für die bevorstehende Entbindung? In diesem praktischen Verzeichnis findest du alle Geburtskliniken Österreichs!

Begleitung

Gebärende legen im Geburtsplan fest, wer sie zur Geburt begleiten darf (Partner, Freundin, ein Familienmitglied) und ob diese Person ständig präsent sein oder in bestimmen Situationen das Geburtszimmer verlassen soll. Wer seine eigene Hebamme oder eine Doula mitbringen möchte, sollte dies ebenfalls notieren und darüberhinaus das Einverständnis des Krankenhauses einholen.

Schmerzlinderung

Bei jeder Geburt ein wichtiges Thema: die Linderung von Schmerzen. Welche Methoden der Schmerzlinderung in Frage kommen und welche nicht, steht im Geburtsplan der Gebärenden. So kann die Gebärende beispielsweise festhalten, dass sie der Gabe von schmerzlindernden Medikamenten zustimmt, eine Epiduralanästhesie jedoch ablehnt. Sofern alternative Methoden wie Akupunktur, Aromatherapie, Massagen oder Homöopathie erwünscht sind, sollte man dies auch aufschreiben. Es lohnt sich außerdem, sich vorab im Krankenhaus zu erkundigen, welche Maßnahmen zur Schmerzlinderung routinemäßig zur Anwendung kommen.

Gebärpositionen und Hilfsmittel

Möchte eine schwangere Frau auf bestimmte Hilfsmittel wie Gebärhocker, Sprossenwand oder Gebärbecken zurückgreifen, sollte sie dies ebenfalls im Geburtsplan notieren. Gibt es dazu bereits klare Vorstellung, können auch Gedanken und Wünsche zu unterschiedlichen Gebärpositionen zum Ausdruck gebracht werden. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, dass sich diese in der konkreten Situation auch ändern können.

Atmosphäre

Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile die Möglichkeit, persönliche Gegenstände zur Geburt mitzubringen, die zum Wohlbefinden der Gebärenden beitragen. Wer also sein Lieblingskissen, seinen Mp-3 Player, Aromaöle oder andere Utensilien während der Entbindung wünscht, hält dies im Geburtsplan fest. Tipp: nach Absprache bemüht man sich in manchen Entbindungsstationen um besondere Privatsphäre. Vorab kann mit dem ärztlichen Team vereinbart werden, dass nur die entsprechende Hebamme und, falls notwendig, eine Schwester/ein Arzt/eine Ärztin anwesend sind.

Versorgung des Säuglings nach der Geburt

Normalerweise wird der Säugling kurz nach der Geburt direkt auf den Bauch der Mutter oder in die Arme des Vaters gelegt. So entsteht die erste Möglichkeit für ein Kennenlernen. Darüber hinaus fördert man heutzutage das frühzeitige Anlegen der Kinder an die mütterliche Brust, ebenfalls wenige Augenblicke nach der Entbindung. Wer eine abweichende Vorgehensweise wünscht, sollte dies in den Geburtsplan schreiben. Individuelle Vorstellungen zum Abtrennen der Nabelschnur oder kulturell-religiöse Bedürfnisse sollten ebenso festgehalten werden.

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Betreuung im Wochenbett

Der Großteil aller Mütter informiert sich bereits im Vorfeld, wie die Betreuung im Wochenbett gestaltet wird. Häufig besteht die Möglichkeit des so genannten Rooming-In. Das bedeutet, dass der Vater bei Mutter und Kind bleiben und auch im Krankenhaus übernachten darf. Diesbezügliche Wünsche sollten jedenfalls rechtzeitig bekannt gegeben werden. Manche Frauen erhoffen sich jedoch auch ein wenig Ruhe und möchten, dass ihnen das Baby nur dann gebracht wird, wenn es Hunger hat. Die restliche Zeit wird es auf der Säuglingsstation versorgt. Auch wenn eine Frau das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden verlassen möchte, muss sie dies im Geburtsplan niederschreiben.

Unvorhergesehene Situationen

Eine Geburt ist ein natürliches Ereignis. Dennoch kann es zu Komplikationen kommen, die ein ärztliches Eingreifen entgegen den Präferenzen des Geburtsplans erforderlich machen. Werdende Mütter sollten sich daher immer einen Plan B zurecht legen und in kurzen Sätzen formulieren, welche Behandlung sie im Notfall wünschen beziehungsweise welche Bedürfnisse auch in einer Akut-Situation berücksichtigt werden sollen.

Kommentare

Kommentar von Mm |

Wer ganz sicher gehen will, dass etwas NICHT gemacht wird, macht eine notarielle Patientenverfügung. Die ist dann absolut bindend für die Ärzte. Sollte das dann doch gemacht werden zb. Dammschnitt darf es a) nicht verrechnet werden und b) haftet das Krankenhaus/ Arzt für alle Folgen.
Das ist besser als der Geburtsplan, der ja nicht bindend ist.

Kommentar von Michael Meier |

Sehr informativ, hilft weiter. Werde zu ersten Mal Vater. Schön und gleichzeitig eine große Belastung für meine Frau und mich.

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