Gesetzesänderung bei Elternkarenz

Eine Novelle der Elternkarenz, die im Nationalrat beschlossen wurde, sorgt derzeit für viel Diskussionsstoff. Die neue Regelung sieht vor, dass beide Elternteile in Karenz gehen müssen, wenn sie 24 Monate vollen Anspruch auf Elternkarenz und den gebührenden Sozialbezug haben möchten. In Kraft tritt die Änderung mit 01. Jänner 2024.

Verkürzung um zwei Monate

Bislang wurde die Elternkarenz in Österreich wie folgt geregelt: Ein Elternteil hatte die Möglichkeit, maximal zwei Jahre in Karenz zu gehen und dabei Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Das bedeutete, dass ein Elternteil rechtlich abgesichert eine Freistellung von der Arbeit bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen kann, um sich der Kinderbetreuung zu widmen. Dauer und Ausmaß der Karenz sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Im Nationalrat wurde nun eine Änderung der Elternkarenz beschlossen: Wer künftig 24 Monate Karenz nutzen möchte, muss sich mit dem anderen Teil verpflichtend abwechseln. Geht nur ein Elternteil in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Nimmt der andere Elternteil ebenfalls Karenz, kann der bisherige Rahmen von 24 Monaten ausgeschöpft werden. Alleinerziehende sind nicht betroffen, ihr Anspruch bleibt bei 24 Monaten.

Hintergrund der Novelle ist eine Richtlinie der EU, die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorsieht. Zudem soll eine aktive Beteiligung von Vätern in der Kindererziehung und bei der Übernahme von Betreuungsaufgaben gefördert werden. Eingebracht wurde der Antrag von den Grünen und der ÖVP.

Familienzeitbonus wird verdoppelt

Im Zuge der Reform der Elternkarenz wurde ebenso eine Erhöhung des Familienzeitbonus beschlossen. Der Familienzeitbonus gebührt Vätern, die sich direkt nach der Geburt ausschließlich der Familie bzw. dem Neugeborenen widmen. Väter können ihre Erwerbstätigkeit bis maximal 31 Tage unterbrechen und bekommen dafür eine Ausgleichszahlung. Dieser Bonus wird mit der Novelle auf 47,82 Euro täglich erhöht.  

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