Gynäkologen und Gynäkologinnen in der Schwangerschaft

Eine wichtige Säule in der Schwangerschaftsvorsorge sind deine regelmäßigen Besuche beim Gynäkologen/bei deiner Gynäkologin. Im Zuge deiner Schwangerschaft wirst du deinen Arzt/deine Ärztin in definierten Abständen zu Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsterminen treffen. Gibt es Auffälligkeiten oder besondere Umstände, kann es sein, dass du häufiger zu Kontrollen musst oder an einen Spezialisten/eine Spezialistin überwiesen wirst. Bei den Routineuntersuchungen werden Blut- und Urinwerte, Gewicht und dein allgemeines Wohlbefinden überprüft. Zudem führt der Arzt eine gynäkologische Untersuchung sowie eine Ultraschallkontrolle durch. Möglicherweise entnimmt er auch einen Krebsabstrich. Dein Arzt/deine Ärztin sind zudem neben deiner Hebamme Ansprechpartner für alle deine Fragen rund um die Schwangerschaft, die Entwicklung deines Babys und wenn du Unsicherheiten hast, was du als Schwangere darfst und was du lieber unterlassen solltest. Ebenso beraten dich Arzt oder Hebamme zur Vorbereitung auf die Geburt und zur Geburt an sich.

Ab wann zum Arzt?

Sobald du einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen hältst, solltest du dich um einen ersten gynäkologischen Termin kümmern. Idealerweise gehst du zu deinem Gynäkologen/deiner Gynäkologin, bei dem/bei der du ohnehin auch deine jährlichen Kontrollen absolvierst. Solltest du keine Anlaufstelle haben, erkundige dich im Freundeskreis, bei Kollegen oder bei deiner Hebamme oder Doula, falls du schon jemanden zur Begleitung hast. Dein Arzt/deine Ärztin wird dich während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt begleiten. Es ist also wichtig, dass ihr ein gutes Einvernehmen, eine Vertrauensbasis und ein gutes gegenseitiges Einverständnis entwickelt. Achte auf dein Gefühl beim ersten Termin und nimm dir gerne den Mut, den Arzt/die Ärztin zu wechseln, wenn du dich, aus welchen Gründen auch immer, nicht gut aufgehoben fühlst.

Bei Ausbleiben der Regel und einem positiven Schwangerschaftstest vereinbarst du nun also einen Termin bei deinem Arzt/deiner Ärztin. Es empfiehlt sich, direkt am Telefon schon zu erwähnen, dass du wahrscheinlich schwanger bist und du dir eine gynäkologische Abklärung wünscht. Viele Frauen suchen ihren Arzt ab der fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche zum ersten Mal auf. Solltest du noch früher hingehen, kann die Schwangerschaft nur mittels Bluttests bestätigt werden. Ab der sechsten Woche kann der Arzt/die Ärztin bereits überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine Schwangerschaft handelt und bei der Einnistung des Embryos alles geklappt hat. Ob dieser Termin bereits als erster Mutter-Kind-Pass-Termin absolviert wird, ist von Arzt zu Arzt unterschiedlich. Manche ÄrztInnen veranlassen gleich alle Blutuntersuchungen, die du benötigst, andere wiederum warten noch ab. Grundsätzlich muss die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Wenn du unter einer chronischen Erkrankung oder einer psychisch-neurologischen Belastung leidest und laufend eine medikamentöse Behandlung bekommst, solltest du deinen Facharzt/deine Fachärztin sowie deinen Gynäkologen informieren. Möglicherweise muss deine Therapie im Zuge der Schwangerschaft leicht verändert oder ersetzt werden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den behandelnden ÄrztInnen ist unbedingt erforderlich – so kann die bestmögliche Betreuung von Mutter und Kind gewährleistet werden.

Kostenloser RSV-Schutz für dein Baby

Gute Nachrichten für werdende Eltern: Österreich bietet einen kostenlosen, langanhaltenden und sicheren RSV-Schutz mit einem monoklonalen Antikörper für dein Baby an! Diese moderne und sichere Präventionsmaßnahme ist im österreichischen Kinderimpfprogramm enthalten und wird von Experten empfohlen.

Wenn dein Baby zwischen Oktober und März geboren wurde, erhält es diese passive Immunisierung gleich nach der Geburt im Krankenhaus. Ist dein Baby zwischen April und September geboren, kannst du es ab Oktoberbeim Kinderarzt immunisieren lassen.

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Mutter-Kind-Pass und Kinderbetreuungsgeld

In Österreich sind die Schwangerenvorsorge sowie die medizinische Betreuung in den ersten fünf Lebensjahren deines Kindes durch den Mutter-Kind-Pass geregelt. Es handelt sich hier um ein Gesundheitsförderungsprogramm, das fünf gynäkologische Untersuchungen während der Schwangerschaft vorsieht. Diese werden beim Gynäkologen/der Gynäkologin im niedergelassenen Bereich, in Ambulanzen, Ambulatorien und in manchen Fällen auch in Schwangerenberatungsstellen durchgeführt. Vorgesehen sind:

  • Die 1. Untersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche
  • Die 2. Untersuchung zwischen der 17. und 22. Schwangerschaftswoche
  • Die 3. Untersuchung zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche
  • Die 4. Untersuchung zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche
  • Die 5. Untersuchung zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche

Ultraschalluntersuchungen werden insgesamt drei empfohlen – diese sind jedoch nicht verpflichtend.

Relativ neu ist das Angebot der Hebammensprechstunde zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche.

Wichtig: Um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten, musst du alle vorgesehen Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass fristgerecht absolvieren und entsprechende Nachweise beim Sozialversicherungsträger vorlegen. Das gilt sowohl für die fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft als auch für die fünf Untersuchungen des Kindes nach der Entbindung.

Kassenvertragsarzt oder Wahlarzt?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Ärzten bzw. Ärztinnen mit Kassenvertrag, Wahlärzten und privaten Ärzten. Vertrags- bzw. Kassenärzte sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen. Du bringst deine E-Card zum Termin mit und die Abrechnung erfolgt direkt, sodass für dich keine Kosten entstehen. Gewisse Leistungen werden jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen, z. B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Erkundige dich dazu in jedem Fall bei deinem Arzt/deiner Ärztin!

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Demgemäß sind sie direkt zu bezahlen. Die Arztrechnung kann jedoch beim jeweiligen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Die Krankenkasse erstattet sodann 80 bis 100 Prozent der Kosten zurück, die gemäß der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärzte entstanden wären. Du kannst die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen auch bei einem Wahlarzt durchführen lassen und die Rechnung anschließend wie eine normale Wahlarztrechnung einreichen. Selbiges gilt übrigens auch für Leistungen, die Vertrags- bzw. Kassenärzte nur mit speziellen Zusatzqualifikationen abrechnen dürfen.

Auch private Ärzte haben keinen Kassenvertrag. Ihre Leistungen werden direkt mit den Patienten verrechnet. Verfügen der Patient bzw. die Patientin über eine Zusatzversicherung, so kann die Arztrechnung dort vorgelegt werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Arzt bzw. Ärztin hilft das sogenannte Ärzteverzeichnis.

Wichtig: Pränataldiagnostische Untersuchung ohne medizinische Indikation müssen von dir privat beglichen werden! Dazu zählen beispielsweise das Organscreening oder die Fruchtwasseruntersuchung.

Wenn du dich auf den Besuch beim Arzt/bei deiner Ärztin vorbereiten möchtest, aber wir hier eine Checkliste mit den wichtigsten Fragen für dich!

Tipp: Du bist auf der Suche nach dem passenden Krankenhaus in deiner Nähe für die bevorstehende Entbindung? In diesem praktischen Verzeichnis findest du alle Geburtskliniken Österreichs!

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