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Hebammenhilfe für Frauen nach einer Fehlgeburt
Von einem Abort spricht man, wenn ein Baby tot und mit einem Gewicht unter 500 g geboren wird. Der Großteil aller Fehlgeburten ereignet sich in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten. In Österreich waren 2022 etwa 20.000 Frauen betroffen. Nun kündigt Familienministerin Susanne Raab von der ÖVP an, für Frauen, die ein Fehlgeburt erleiden, bessere Unterstützungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Derzeit haben Betroffene keinen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung, Freistellung oder Mutterschutz.

Kostenübernahme ab der 18. Schwangerschaftswoche
In einem Beitrag des Ö1-Morgenjournals sprechen Familienministerin Raab und Bernadette Hartl vom Verein Wandelstern über die Herausforderungen für Familien, die einen Schwangerschaftsverlust erleiden, und mögliche Lösungen, die sich der Gesetzgeber vorstellen kann. Derzeit sind Frauen, die ein Kind mit eine Geburtsgewicht von unter 500 g tot auf die Welt bringen, auf sich allein gestellt. Sie fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz und müssen eine Nachbetreuung durch die Hebamme privat bezahlen. Gerade in dieser vulnerablen Phase wären aber sowohl psycho-soziale Beratung als auch eine längerfristige Begleitung zur Verarbeitung des Verlustes eine wichtige Unterstützung für Betroffene.
Diese stellt Raab (ÖVP) nun in Aussicht: Ab der 18. Schwangerschaftswoche sollen Kosten für die Nachbetreuung von der Krankenkasse übernommen werden. Ansprechpersonen sind dann Hebammen, die sowohl medizinisch als auch körperlich geschult sind, um umfassend zu begleiten. Die weiterführende Betreuung erfolgt über Familien,- sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Ein entsprechender Antrag wurde von ÖVP und den Grünen im Ministerrat bereits eingebracht.
Arbeitsgruppe zur Aufweichung der Gewichtsgrenze
Ob auch ein Anspruch auf Leistungen aus dem Mutterschutzgesetz nach einer Fehlgeburt möglich ist, soll künftig eine Arbeitsgruppe prüfen. Voraussetzung dafür wäre eine Aufweichung der sogenannten 500g Grenze, die vorsieht, dass bei einem Schwangerschaftsverlust unterhalb dieses Gewichtes kein Mutterschutz gewährt wird. Raab geht davon aus, dass das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven im interdisziplinären Team erarbeitet wird mit dem Ziel, betroffene Frauen künftig besser zu unterstützen. ÖVP-Frauensprecherin Elisabeth Pfurtscheller betont die Dringlichkeit des Anliegens: „Ein Schwangerschaftsverlust ist für viele werdenden Mütter aber auch Väter ein einschneidendes Ereignis, das erst emotional bewältigt werden muss und oft von einem intensiven Trauerprozess begleitet wird. Es ist daher wichtig, dass wir hier genau hinsehen, von außen unterstützen und auch die bestehende Rechtslage in diesem Bereich verbessern“.
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