Kinderbetreuung

Noch bevor der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt, machen sich Eltern bereits Gedanken über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wer schnell wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, der muss sich nämlich rechtzeitig um eine verlässliche Betreuungslösung für den kleinen Spross kümmern. In Österreich gibt es zahlreiche Betreuungsangebote, die Eltern dabei unterstützen sollen, Erwerbstätigkeit und die Erziehung des Kindes unter einen Hut zu bringen.

Kleinkind klettert im Park

Der richtige Zeitpunkt

Wann Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die gewählte Variante des Kinderbetreuungsgeldes, die Verfügbarkeit von Omas/Opas oder anderen innerfamiliären Bezugspersonen, die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bezüglich der Wiederaufnahme des Jobs und individuelle Bedürfnisse, die sich aufgrund der beruflichen Situation (z.B. selbstständige Erwerbstätigkeit des Partners) ergeben. Während das Betreuungsnetzwerk für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren flächendeckend gut ausgebaut ist, stellt die Suche nach einem Betreuungsplatz für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren Eltern vor eine Herausforderung.

In dieser Zeit wird der Nachwuchs nämlich im Regelfall von der Mutter zu Hause versorgt. Mittlerweile gibt es jedoch auch viele Frauen, die rasch wieder Teilzeit oder Vollzeit ins Berufsleben einsteigen möchten. Sie sind daher bereits wenige Monate nach der Entbindung auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind.

Formen der Kinderbetreuung

In Österreich gibt es verschiedene Arten der Kinderbetreuung. Grundsätzlich unterscheidet man institutionelle und familienähnliche Kinderbetreuung. Unter institutioneller Betreuung versteht man all jene Einrichtungen, die Plätze für Kinder außerhalb des familiären Umfeldes anbieten.

Öffentliche Betreuungsplätze

Träger sind einerseits die öffentliche Hand (z.B. das Magistrat oder die Gemeinde), andererseits private (Eltern-)Vereine. Wie viel ein Betreuungsplatz für Eltern tatsächlich kostet, hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche oder eine private Kinderstätte handelt. Öffentliche Betreuungsplätze sind gefördert und werden häufig erst ab dem 2. oder 3. Lebensjahr in Anspruch genommen.

Krabbelgruppen

Sollte für Eltern keine Möglichkeit bestehen, ihr Kind in einer Krabbelgruppe unterzubringen, sind familienähnliche Formen der Kinderbetreuung eine Alternative. Wie der Name schon erahnen lässt, handelt es sich hier um Betreuungsverhältnisse, die familiären Verhältnissen sehr ähnlich sind. Dies bedeutet, dass eine Betreuungsperson als zusätzliches „Familienmitglied“ im Haushalt lebt (z.B. Au-Pair) oder dass die Aufsichtsperson zu vereinbarten Zeiten in das Haus der Familie kommt und das Kind in seinem vertrauten Umfeld beaufsichtigt (beispielsweise Leihomas/Leihopas, Babysitter).

Spiel- und Kindergruppen

Spiel- und Kindergruppen zählen auch zu den familienähnlichen Betreuungsangeboten, sofern sie ausschließlich von Eltern beziehungsweise einem entsprechenden Verein verwaltet werden. Hier besteht jedoch nicht immer die Möglichkeit, das eigene Kind beaufsichtigen zu lassen. Spielgruppen richten ihren Fokus meist auf gemeinsame Spieleinheiten, bei denen die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich ist. In diesem Sinne können sie also nicht als klassische Betreuungseinrichtung gewertet werden.

Institutionelle Betreuung

Die Statistik zeigt, dass ungefähr 50% aller institutionellen Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren von privaten Vereinen beziehungsweise Organisationen ausgehen. Weitere Anbieter sind die Gemeinden/Magistrate und private Unternehmen, die einen Betriebskindergarten für die Kinder der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen betreiben.

Öffentliche Kinderkrippen

Diese Betreuungseinrichtungen werden von der öffentlichen Hand betrieben und gefördert. Das Angebot richtet sich speziell an die Altersgruppe 0-3 Jahre. Da Kinder in diesem Alter besonders viel Aufmerksamkeit und Fürsorge benötigen, ist der Betreuungsschlüssel so angelegt, dass sich eine Betreuungsperson um 6-8 Kinder kümmert. Wichtig: nicht alle öffentlichen Krippen nehmen Kinder unter 1 Jahr an. Wer rasch wieder arbeiten möchte, der sollte sich rechtzeitig (am besten noch während der Schwangerschaft) nach entsprechenden Angeboten erkundigen und sich gegebenenfalls schon für einen Platz voranmelden.

Universitäre Einrichtungen

Die meisten Universitäten in Österreich verfügen über so genannte Kinderbüros. Hierbei handelt es sich um ein Betreuungsangebot, welches sowohl von Studierenden, UniversitätsmitarbeiterInnen als auch externen Personen in Anspruch genommen werden kann. Aufgenommen werden Kinder im Alter von 0-6 Jahren. Sie werden von ausgebildeten KindergartenpädagogInnen und qualifizierten Hilfskräften (z.B. Zivildiener) betreut. Die Kinderbüros befinden sich meist am Gelände der Universität oder in der Nähe universitärer Einrichtungen.

Private Kindergruppen

Derartige Kindergruppen werden von Vereinen oder Organisationen geleitet. Größtenteils werden sie von Eltern geführt, die sich aktiv in die Gestaltung des Betreuungsprogrammes oder aber auch bei Versorgungsaufgaben (z.B. Mittagessen, Jause) einbringen. Eltern sehr kleiner Babys finden hier meist einen Platz für ihren Nachwuchs, da diese privaten Gruppen sozusagen eine Versorgungslücke im Bereich Kinderbetreuung von 0-1 Jährigen schließen. In einer Gruppe befinden sich meist wenige Kinder, das bedeutet, dass Betreuungspersonen viel Zeit und Aufmerksamkeit für den Einzelnen zur Verfügung steht. Für den Betreuungsplatz in einer privaten Kindergruppe müssen Eltern selbst aufkommen. Die Höhe des monatlichen Beitrages richtet sich danach, ob zusätzlich Mitgliedsbeiträge zu zahlen sind und wie viele Betreuungsstunden insgesamt beansprucht werden.

Familiäre Kinderbetreuung

Vor allem Säuglinge und sehr junge Babys werden häufig in familienähnlichen Verhältnissen betreut. Dies hat den Vorteil, dass sie nicht aus dem vertrauten Umfeld gerissen werden und der Betreuungsschlüssel exakt 1:1 beträgt (sofern die Betreuung von Geschwisterkindern entfällt). Im Rahmen der familiären Kinderbetreuung können Eltern mehrere Möglichkeiten in Anspruch nehmen:

Au-pair

Hierbei handelt es sich um Personen zwischen 18 und 28 Jahren, meist SchülerInnen oder StudentInnen, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, um die Kultur und die Sprache kennenzulernen. Sie leben mit der Familie in einem Haushalt, betreuen das Kind/die Kinder und verrichten leichte Hausarbeiten. Au-pair-Kräfte werden nach dem geltenden Hausgehilfinnen- und Hausangestelltengesetzt beschäftigt, sie müssen auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet werden. Monatlich erhalten sie mindestens 386,80 für eine 20 Stunden umfassende Arbeitswoche.

Babysitter

Babysitter und Babysitterinnen arbeiten auf einer mehr oder weniger regelmäßigen Basis. Sie übernehmen die Kinderbetreuung tage- oder stundenweise in der gewohnten Umgebung des Kindes - oft auch am Abend, wenn die Eltern Zeit für sich benötigen. Im Grunde genommen kann jeder/jede als Babysitter arbeiten – viele Babysitter bringen einen pädagogischen Hintergrund mit oder haben die Schulung zur „pädagogisch qualifizierten Person“ absolviert. Je nach Qualifikation liegen die Kosten für einen Babysitter/eine Babysitterin bei 7-11 Euro pro Stunde.

Leihoma/Leihopa

Senioren und Seniorinnen, die ihre Pension aktiv gestalten möchten, bieten Betreuungsdienste als Leihoma/Leihopa an. Sie betreuen das Baby und Geschwisterkinder je nach Bedarf. Familienanschluss ist dabei möglich und vielfach sogar ausdrücklich gewünscht. Vermittelt werden Leihomas/Leihopas von karitativen oder religiösen Einrichtungen (z.B. Caritas, Hilfswerk), speziellen Leihomadiensten aber auch über Online-Plattformen für Betreuungseinrichtungen.

Tagesmutter/Tagesvater

Sie betreuen Kinder bei sich zu Hause und sorgen für familienähnliche Verhältnisse. Eine Tagesmutter/ein Tagesvater versorgt meist 4-5 Babys, manchmal zusätzlich die eigenen Kinder. Die Betreuungszeiten sind vielfach Vereinbarungssache und flexibler als in öffentlichen Einrichtungen. Tagesmütter/Tagesväter müssen eine Pflegestellenbewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde und gewisse pädagogische Qualifikationen (variiert je nach Bundesland) vorweisen.

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