Social Freezing: Österreich hebt Verbot ab 2027 auf

Das bisherige Verbot des sogenannten „Social Freezing“ ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun entschieden. Frauen dürfen ihre Eizellen künftig also auch dann einfrieren lassen, wenn kein medizinischer Grund vorliegt. Damit folgt Österreich anderen europäischen Ländern, in denen das Verfahren schon länger erlaubt ist. Das Gesetz soll mit 1. April 2027 in Kraft treten.

Social Freezing: Österreich erlaubt ab 2027 das Einfrieren von Eizellen ohne medizinischen Grund

Was ist Social Freezing?

Unter Social Freezing versteht man das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen, um die eigene Fruchtbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt nutzen zu können. Anders als bei der medizinisch notwendigen Kryokonservierung, etwa vor einer Krebsbehandlung, geschieht das Social Freezing aus privaten oder beruflichen Gründen.
Viele Frauen entscheiden sich dafür, weil sie den Kinderwunsch aufschieben möchten. Sie haben entweder noch keine passende Partnerschaft oder wollen sich zunächst auf Ausbildung und Beruf konzentrieren.

Das Verfahren der Kryokonservierung wird seit vielen Jahren angewandt, um Ei- oder Samenzellen bei minus 196 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff einzufrieren. In diesem Zustand bleiben die Zellen über Jahre hinweg funktionsfähig. Wenn der Kinderwunsch später besteht, können sie aufgetaut und im Rahmen einer künstlichen Befruchtung verwendet werden.

Warum war Social Freezing in Österreich bisher verboten?

Nach dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz war das Einfrieren von Eizellen nur erlaubt, wenn ein medizinischer Grund vorlag. Das Social Freezing als „Vorsorgemaßnahme“ war dagegen untersagt. Der VfGH begründet die Aufhebung dieses Verbots nun damit, dass ein pauschales Verbot unverhältnismäßig sei und in das Grundrecht auf Privatleben eingreife.

Der Wunsch, ein Kind zu bekommen, sei Teil der persönlichen Lebensgestaltung, heißt es im Urteil. Ein möglicher sozialer Druck auf Frauen, also die Sorge, dass sie sich zum Einfrieren gedrängt fühlen könnten, reiche nicht aus, um ein generelles Verbot zu rechtfertigen.

Was bedeutet das Urteil für betroffene Frauen?

Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, bleibt das bisherige Verbot bestehen. Der Gesetzgeber hat nun Zeit, Details zu regeln. Dazu zählen unter anderem mögliche Altersgrenzen, verpflichtende Aufklärungsgespräche oder klare Vorgaben für die Werbung von Kliniken. Für Frauen, die heute schon über Social Freezing nachdenken, bedeutet das Urteil vor allem ein gewisse Planungssicherheit. Wer aus medizinischen Gründen einfrieren lässt, kann das weiterhin sofort tun. Wer sich aus sozialen Gründen dafür entscheidet, hat ab 2027 die rechtliche Möglichkeit dazu.

Die Entscheidung des VfGH bringt Bewegung in ein Feld, das lange Zeit ethisch und politisch umstritten war. Sie eröffnet Frauen künftig die Möglichkeit, bewusster und selbstbestimmter über ihre Fruchtbarkeit zu entscheiden.

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