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Untersuchungen im ersten Lebensjahr
Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet nicht nur vorgeschriebene Untersuchungen während der Schwangerschaft, sondern auch eine Reihe von Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Im ersten Lebensjahr wird der Nachwuchs besonders genau unter die Lupe genommen. Bei regelmäßigen Terminen werden Entwicklungsstand, Gewicht, Körper und weitere Parameter wie beispielsweise Hör- und Sehvermögen überprüft. Es gilt, den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes zu beurteilen und zu gewährleisten, dass es sich optimal entwickelt.
Mutter-Kind-Pass-Kontrollen
Werden bestimmte Störungen oder Fehlfunktionen festgestellt, besteht die Möglichkeit, bereits in einem frühen Stadium Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind bei ÄrztInnen, die über einen Vertrag mit dem Sozialversicherungsträger verfügen, grundsätzlich kostenlos. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann bei der zuständigen Gebietskrankenkasse einen Anspruchsbeleg, der die kostenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen garantiert, anfordern. Folgende Stellen führen Mutter-Kind-Pass-Kontrollen durch:
- Kinderärzte/Kinderärztinnen
- AllgemeinmedizinerInnen
- Hebammen
- Ambulatorien
- Gynäkologen/Gynäkologinnen
- Ambulanzen der gynäkologischen Abteilungen in Krankenhäusern/Spitälern
- Spezialisierte Ärzte/Ärztinnen wie OrthopädInnen, HNO-Fachärzte/HNO-Fachärztinnen, Augenärzte/Augenärztinnen
Direkt nach der Geburt
Die erste Untersuchung seines Lebens absolviert das neugeborene Baby unmittelbar nach der Entbindung. Der anwesende Arzt/die anwesende Ärztin oder die Hebammen kontrolliert den allgemeinen Gesundheits- und den Reifezustand des Kindes. Sie gehen dabei nach dem so genannten APGAR-Schema vor: Aussehen (Hautfarbe), Puls (Herzschlag), Grundtonus, Atmung und die Reflexe des Neugeborenen werden überprüft.
Die Bewertung erfolgt in einem Punkteschema. Die maximale Punktezahl liegt bei 10 Punkten, das bedeutet, dass alle Bereiche mit gut beurteilt wurden. Sehr niedrige Ergebnisse können auf Fehlfunktionen hinweisen und weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Zusätzlich zum APGAR-Test werden Größe, Gewicht und Kopfumfang gemessen. Außerdem achtet der Arzt/die Ärztin auf offensichtliche Fehlbildungen oder Verletzungen.
Erste Lebenswoche
Die erste, vom Mutter-Kind-Pass vorgesehene, Untersuchung findet in der ersten Lebenswoche statt. Es handelt sich um eine so genannte Basisuntersuchung bei der alle grundlegenden gesundheitlichen Parameter überprüft werden. Der Arzt/die Ärztin kontrolliert die Funktion der Atemwege, der Lunge, des Herzens und die Reflexe des Babys. Hinzukommen Untersuchungen der Gliedmaßen, der Genitalien, der Sinnesorgane, der Haut, des Mund- und Rachenbereiches sowie eine Blutabnahme. Das kindliche Blut wird durch einen kleinen Einstich an der Ferse entnommen und anschließend auf potentielle Stoffwechselstörungen hin analysiert.
Laut Mutter-Kind-Pass steht in der ersten Lebenswoche auch ein Ultraschall am Plan. Mittels Hüftultraschall werden Fehlstellungen des Hüftgelenks frühzeitig diagnostiziert. Wenn der Befund eine Auffälligkeit zeigt, muss die Ultraschalluntersuchung nach 3 Wochen wiederholt werden. Bei unauffälligen Ergebnissen ist die nächste Hüftultraschalluntersuchung erst zwischen der sechsten und achten Lebenswoche zu absolvieren. Im Rahmen der Basisuntersuchung wird weiters ein Hörscreening durchgeführt, welches otoakustische Emissionen (Schwingungen, die das gesunde Ohr als Reaktion auf Schallwellen aussendet) misst. Befinden sich Mutter und Kind in der ersten Lebenswoche im Krankenhaus, wird die Untersuchung meist noch dort durchgeführt. Frauen, die ambulant oder in den eigenen 4 Wänden entbunden haben, wenden sich an einen Kinderarzt/eine Kinderärztin oder an die Ambulanz der gynäkologischen Station des nächstgelegenen Krankenhauses.
Vierte bis siebente Lebenswoche
Nach einem Lebensmonat sieht der Mutter-Kind-Pass die nächste Untersuchung vor. Sie beinhaltet die neuerliche Vermessung von Gewicht und Größe sowie eine orthopädische Untersuchung mit deren Hilfe sicher gestellt werden soll, dass sich der Haltungs- und Bewegungsapparat des Babys normal entwickelt. Beine und Füße des Neugeborenen werden ebenso auf Fehlstellungen untersucht. Viele ÄrztInnen überprüfen darüber hinaus das allgemeine Verhalten des Kindes und die Reaktion auf akustische, visuelle und haptische Reize. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Eltern auch alle wichtigen Informationen zu den empfohlenen Impfungen. Oft bietet die Untersuchung darüberhinaus Gelegenheit über Probleme beim Stillen oder den Umgang mit kleineren Alltagssorgen zu sprechen.
Drittes bis fünfter Lebensmonat
Die dritte Untersuchung findet zwischen dem dritten und fünften Lebensmonat statt. Geprüft werden wiederum der allgemeine Gesundheitszustand und die Entwicklung des Babys. Neben Gewicht und Größe achtet der Kinderarzt/die Kinderärztin bei dieser Untersuchung speziell auf die Koordinationsfähigkeiten des Kindes. So zieht er/sie das Baby beispielsweise an beiden Händen sanft nach oben, um zu sehen, wie gut es den eigenen Kopf halten und kontrollieren kann.
Außerdem wird überprüft wie das Kind auf Lächeln, Sprechen, Laute oder bestimmte Mundbewegungen reagiert. Ein weiterer, wichtiger Punkt der Untersuchung ist die Analyse der Haltung beziehungsweise des Haltungsapparates (wenn das Baby am Bauch liegt). Gegebenenfalls kann die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung direkt mit einem Impftermin kombiniert werden.
Siebentes bis neunter Lebensmonat
Bis zum nächsten Termin beim Arzt/bei der Ärztin machen Babys einen großen Entwicklungsschritt. Bei der vierten Untersuchung, die zwischen dem siebenten und neunten Lebensmonat stattfinden muss, wird also geklärt, wie sicher und kontrolliert die Bewegungen des Kindes sind. Potentielle Bewegungs- oder Entwicklungsstörungen können zu diesem Zeitpunkt frühzeitig erkannt und anschließend behandelt werden.
Gewicht, Umfang und Körpergröße fließen ebenso in die Untersuchung mit ein wie die Reaktion auf Gegenstände oder spielerische Reize. Im Mittelpunkt steht zu diesem Zeitpunkt jedoch der Hals-Nasen-Ohren-Bereich. Er wird ausgiebig überprüft; im Gespräch mit den Eltern wird außerdem erhoben, wie und ob das Kind auf plötzliche, laute oder sanfte Geräusche reagiert. Nach Absolvierung des vierten Untersuchungstermins müssen Eltern den Nachweis über die Untersuchungen an die Krankenkasse übermitteln.
Zehntes bis vierzehntes Lebensmonat
Zwischen dem zehnten und vierzehnten Lebensmonat muss die fünfte Untersuchung nach dem Mutter-Kind-Pass erfolgen. Neben einer allgemeinen Überprüfung der Gesundheit des Babys führen ÄrztInnen eine Untersuchung der Geschlechtsorgane, der Augen, der ersten Zähne (sofern vorhanden) und des Herz-Kreislauf-Systems durch. Außerdem wird darauf geachtet, wie sich das Kind bewegt, wie es krabbelt, spielt oder welche Laute es bereits von sich gibt. Ein Nachweis über die Absolvierung dieser Untersuchung ist ebenfalls wieder an die Krankenkasse zu übermitteln.
Weitere Untersuchungen
Bis zum fünften Lebensjahr sieht der Mutter-Kind-Pass noch 4 weitere Untersuchungen vor: zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat, dem 34. und 38. Lebensmonat, dem 46. und 50. Lebensmonat sowie dem 58. und 62. Lebensmonat.
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