Was muss ich über postpartale Depressionen wissen?

In diesem Zusammenhang muss man zwischen postpartalen Depressionen und dem so genannten „Baby Blues“ unterscheiden. Erstere beschreiben eine ernstzunehmende Krankheit, die Schwangere in den ersten Wochen aber auch Monaten nach der Geburt treffen kann.

Sie zeigen Symptome, die einer herkömmlichen Depression sehr ähnlich sind. Oftmals sind sie nicht in der Lage, das eigene Kind zu versorgen oder die täglichen Aufgaben des Alltags zu meistern. Der betreuende Frauenarzt/die betreuende Frauenärztin oder die Hebamme sind in solchen Situationen die richtige Anlaufstelle.

Leidet eine Frau tatsächlich unter starken postpartalen Depressionen, sollte sie so rasch wie möglich Zugang zu Hilfeleistungen und Beratungsangeboten erhalten. Beim „Baby-Blues“ handelt es sich hingegen um starke Gefühlsausbrüche direkt nach der Geburt. Dazu zählen Traurigkeit und Ängstlichkeit genauso wie innere Unruhe oder ein Gefühl der Überforderung. Dieser Zustand ist vollkommen normal und hält im Regelfall nur wenige Tage an.

Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

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Muss ich wirklich auf Erdnüsse verzichten?

Rund um den Verzehr von Erdnüssen in der Schwangerschaft gibt es zahlreiche Diskussionen und Meinungen. Während manche ExpertInnen empfehlen, komplett auf Erdnüsse zu verzichten, halten andere diese Einstellung für übertrieben.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

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Was ist die Summe aus 9 und 5?