Was muss ich über postpartale Depressionen wissen?

In diesem Zusammenhang muss man zwischen postpartalen Depressionen und dem so genannten „Baby Blues“ unterscheiden. Erstere beschreiben eine ernstzunehmende Krankheit, die Schwangere in den ersten Wochen aber auch Monaten nach der Geburt treffen kann.

Sie zeigen Symptome, die einer herkömmlichen Depression sehr ähnlich sind. Oftmals sind sie nicht in der Lage, das eigene Kind zu versorgen oder die täglichen Aufgaben des Alltags zu meistern. Der betreuende Frauenarzt/die betreuende Frauenärztin oder die Hebamme sind in solchen Situationen die richtige Anlaufstelle.

Leidet eine Frau tatsächlich unter starken postpartalen Depressionen, sollte sie so rasch wie möglich Zugang zu Hilfeleistungen und Beratungsangeboten erhalten. Beim „Baby-Blues“ handelt es sich hingegen um starke Gefühlsausbrüche direkt nach der Geburt. Dazu zählen Traurigkeit und Ängstlichkeit genauso wie innere Unruhe oder ein Gefühl der Überforderung. Dieser Zustand ist vollkommen normal und hält im Regelfall nur wenige Tage an.

Darf ich ganz normal im Haushalt und im Garten weiterarbeiten?

Wer sich fit und gesund fühlt, der kann anstehenden Garten- oder Haushaltsarbeiten ohne Bedenken nachgehen, wenn er dabei ein paar Aspekte beachtet. Grundsätzlich gilt: schwangere Frauen sollten sich keinesfalls übernehmen. Wenn dir eine Aufgabe zu schwer oder zu anstrengend erscheint, zögere nicht, deinen Partner oder ein Familienmitglied zu bitten, dir zu helfen.

Weiterlesen …

Ist es ratsam, ein Ernährungsergänzungspräparat einzunehmen?

Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat besteht nicht nur ein erhöhter Kalorienbedarf, sondern auch ein erhöhter Bedarf an Nährstoffen, Vitaminen und Mineralien. Eisen, Kalzium, Jod, Eiweiß und viele andere Stoffe tragen dazu bei, dass sich der Nachwuchs im Bauch optimal entwickeln kann. Grundsätzlich gilt: der Körper sichert primär die Versorgung des Babys.

Weiterlesen …

Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

Weiterlesen …

Woran merke ich, dass ich schwanger bin?

Eine Schwangerschaft macht sich von Frau zu Frau unterschiedlich bemerkbar. Das Ausbleiben der Regel und andere typische Schwangerschaftsanzeichen wie Übelkeit, Müdigkeit, Veränderung der Brüste, ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und Geschmäckern, sowie häufiges Wasserlassen können Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft sein. Ein Schwangerschaftstest und/oder eine Untersuchung beim Frauenarzt/der Frauenärztin sorgen für Gewissheit.

Weiterlesen …

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Bitte rechnen Sie 3 plus 1.