Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Darf ich als Schwangere noch Sport treiben?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: ja! Während der Schwangerschaft sportlich aktiv zu sein, wird aus medizinischer Sicht sogar ausdrücklich empfohlen. Regelmäßige Bewegung, die nicht zur Überanstrengung führt, wirkt sich nämlich positiv auf das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus: die Blutzirkulation wird angeregt, das Herz-Kreislaufsystem gestärkt, Verdauungsbeschwerden gelindert.

Beim Laufen, Schwimmen, Spazierengehen, Tanzen oder Radfahren können sich Schwangere richtig in Schwung bringen, auch spezielle Yoga und Pilates Programme helfen dabei, in Bewegung zu bleiben.  Tabu sind jedoch Kontakt- und Teamsportarten sowie sportliche Betätigungen, die ein erhöhtes Verletzungsrisiko oder Sturzpotential aufweisen wie beispielsweise Klettern, Skifahren oder Kampfsport.

Wie kann ich mein Baby sicher baden?

Der Badeplatz spielt eine besonders große Rolle. Wo ein Baby tatsächlich gebadet wird, ist dabei jedoch zweitrangig. Wichtig ist, dass die Babybadewanne auf einem stabilen, sicheren Untergrund steht und nicht verrutscht. Die kleinen Plastikwannen können in die große Badewanne/in die Duschwanne gestellt oder auch auf einem Tisch platziert werden.

Weiterlesen …

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Weiterlesen …

Warum sollte ich meinen Damm massieren?

Während der Geburt spielt der Damm im wahrsten Sinne des Wortes eine tragende Rolle. In der Austreibungsphase drückt der Kopf des Kindes besonders stark auf das Dammgewebe – dieses muss sich langsam ausdehnen, um dem Baby sozusagen Platz zu machen.

Weiterlesen …

Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies schließt die Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett mit ein. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen.

Weiterlesen …

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Bitte rechnen Sie 5 plus 7.