Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

In manchen Schwimmbädern werden Aqua-Fitness oder Aqua-Gymnastik-Kurse angeboten – ebenfalls gute Gelegenheiten für schwangere Frauen, die sich ein wenig sportlich betätigen wollen. Wer zu vaginalen Infektionen in der Schwangerschaft oder anderen gesundheitlichen Problemen (z.B. Kreislaufschwäche) neigt, sollte vor dem ersten Besuch im Hallenbad mit dem betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin Rücksprache halten. Das Gleiche gilt auch für Frauen, deren Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft wurde. 

Sind Alkohol und Koffein streng verboten?

In Bezug auf Alkohol ist man sich mittlerweile einig; ob und wie viel Koffein eine schwangere Frau zu sich nehmen sollte, ist noch nicht restlos geklärt. Alkohol, soviel steht jedoch fest, gelangt über das Blut direkt in die Plazenta und somit zum ungeborenen Kind. Fehl- oder Frühgeburten sowie Schäden an Organen oder am Nervensystem können die Folge sein.

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Gefährdet ein verkürzter Gebärmutterhals mein Baby?

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird regelmäßig die Länge des Gebärmutterhalses (Cervixlänge) gemessen. Der Gebärmutterhals verbindet den äußeren mit dem inneren Muttermund und ist von Frau zu Frau unterschiedlich lang. Wenige Wochen vor der Geburt beginnt er damit, sich zu verkürzen.

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Ich habe Senkwehen! Wie lange dauert es noch bis zur Geburt?

Sie treten gewöhnlich ein paar Wochen vor der Geburt auf und sind ein Zeichen dafür, dass sich der Körper auf das bevorstehende Ereignis vorbereitet.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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