Starke Stimmungsschwankungen seit der Schwangerschaft? Muss ich mir Sorgen machen?

Endlich kündigt sich der langersehnte Nachwuchs an und schon steht die Gefühlswelt Kopf. Da reagiert man der Kollegin gegenüber übermäßig gereizt, fühlt sich vom Partner zu wenig beachtet, sorgt sich um das Wohlergehen des ungeborenen Babys im Bauch – die Liste könnten Schwangere wohl beliebig verlängern.

Ein Auf und Ab der Emotionen kommt für viele Betroffene vielleicht überraschend, ist jedoch vollkommen normal und bietet keinerlei Grund zur Sorge. Stimmungsschwankungen gehören zu einer Schwangerschaft einfach dazu. Sie sind, wie so viele Schwangerschaftsbeschwerden, auf die Veränderung des Hormonspiegels zurückzuführen. Die verstärkte Ausschüttung von Progesteron und Östrogen kann zu gesteigerter Empfindsamkeit führen. Als Bewältigungsstrategie hat es sich bewährt, die Berg- und Talfahrt der Gefühle einfach zu akzeptieren und öfter jene Aktivitäten einzuplanen, die auch schon vor der Schwangerschaft für Ruhe und Entspannung gesorgt haben.

Wichtig: halten depressive Verstimmungen und Trauer mehrere Wochen an, könnte dies ein erstes Anzeichen für eine Schwangerschaftsdepression sein. In diesem Fall sollten sich Schwangere ihrer Hebamme oder ihrem Arzt/ihrer Ärztin anvertrauen.

Darf ich mein Gesicht und meinen Körper wie gewohnt pflegen?

Wer seine bisherigen Körperpflege- und Kosmetikprodukte auch in der Schwangerschaft gut verträgt, der sollte sie weiterhin benutzen und Pflegerituale wie gewohnt durchführen. Manche Frauen leiden jedoch unter der Hormonumstellung. Ihre Haut reagiert auf eigentlich bewährte Pflegeprodukte mit Rötungen und Pickelchen. Andere haben plötzlich trockene oder rissige Haut. Diese kleinen Schönheitsfehler bekommt man am besten in Griff, wenn man Kosmetik und Reinigungsprodukte auf die aktuellen Bedürfnisse der Haut abstimmt.

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Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

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Kann Stress tatsächlich mein Baby gefährden?

Hektik, Nervosität und Zeitdruck sind bedauerlicherweise zu unrühmlichen Begleitern unseres Alltags geworden. Ein natürliches Schutzschild gegen äußere Einflüsse und Stress gibt es leider nicht – auch nicht während der Schwangerschaft.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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