Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

Schwangere müssen 5 Mutter-Kind-Pass Termine absolvieren, die neben einer allgemeinen gynäkologischen Überprüfung auch Laboruntersuchungen, interne Untersuchungen und Ultraschalluntersuchungen beinhalten. Zusätzlich ist bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche ein HIV-Test und in der 25.-28. Woche ein oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest) vorgesehen.

Wichtig: die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ist an die Absolvierung aller vorgesehenen Mutter-Kind-Pass Untersuchungen geknüpft. Werden Kontrolltermine ausgelassen, hat dies eine Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes zur Folge.

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