Ist es ratsam, ein Ernährungsergänzungspräparat einzunehmen?

Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat besteht nicht nur ein erhöhter Kalorienbedarf, sondern auch ein erhöhter Bedarf an Nährstoffen, Vitaminen und Mineralien. Eisen, Kalzium, Jod, Eiweiß und viele andere Stoffe tragen dazu bei, dass sich der Nachwuchs im Bauch optimal entwickeln kann. Grundsätzlich gilt: der Körper sichert primär die Versorgung des Babys.

Sollte es zu Mangelerscheinungen kommen, bekommt diese also „nur“ die Mutter zu spüren. Schwangere können jedoch im Rahmen einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung sehr viel dafür tun, ihre Energie-und Nährstoffspeicher aufzufüllen. Grünes Blattgemüse, Vollkornprodukte, mageres Fleisch, Milch- und Milchprodukte, wertvolle Kohlehydrate und Obst eignen sich als ideale Vitamin-und Energielieferanten. Die Einnahme von speziellen Ergänzungspräparaten ist nur dann sinnvoll, wenn beispielsweise bei einem Bluttest konkrete Mängel festgestellt wurden.

Einzige Ausnahme: Folsäure. Sie ist bereits bei Kinderwunsch sowie in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft essentiell und die erforderliche Menge kann nur zum Teil über die herkömmliche Ernährung aufgenommen werden. ÄrztInnen verschreiben daher im Regelfall ein entsprechendes Folsäure-Präparat.

Ich habe seit Beginn der Schwangerschaft Rückenschmerzen. Was kann ich dagegen tun?

Ein kleiner Trost vorweg: unter Rückenschmerzen leiden mehr als 75% aller Schwangeren. Verantwortlich für die unangenehmen Beschwerden ist einerseits das Hormon Relaxin, welches Bänder, Sehnen und Gelenke lockert, um mehr Platz für den Nachwuchs zu schaffen. Andererseits fällt ab dem 6. Schwangerschaftsmonat der wachsende Bauch immer mehr ins Gewicht.

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Was empfindet mein Baby im Mutterleib?

Das Kind als passiv wachsendes Wesen im Mutterleib – bis vor einigen Jahren war dieses Bild in der Geburtshilfe noch weitverbreitet. Mittlerweile weiß man jedoch, dass ungeborene Babys eigenständige Individuen sind, die bereits im Bauch ihrer Mutter fühlen und reagieren können.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Bonding soll nach der Geburt besonders wichtig sein. Was versteht man darunter?

Bonding umfasst mehrere Beziehungsaspekte zwischen Mutter/Vater und Kind zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das erste Bonding findet direkt nach der Geburt statt. Es handelt sich hierbei um jenen Moment, in dem das Neugeborene auf den Bauch der Mutter oder in die Arme des Vaters gelegt wird.

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Was ist die Summe aus 2 und 5?