Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Worauf sollte ich bei meiner Ernährung achten?

Wer sich während der Schwangerschaft richtig ernähren möchte, der sollte Qualität vor Quantität setzen. In erster Linie kommt es nämlich darauf an, ausreichend Nährstoffe aufzunehmen.

Dazu zählen Vitamine, Spurenelemente, Eiweiß und Mineralstoffe. Diese verstecken sich in unterschiedlich hohen Mengen in Fisch, Fleisch, Milchprodukten, Vollkornprodukten, Ei, Hülsenfrüchten und natürlich in frischem Obst und Gemüse. Ausdrückliche Verbote gibt es nur in Bezug auf ein paar bestimmte Lebensmittel. Dazu zählen: roher Fisch, rohes Fleisch, Leber, rohe Eier (z.B. in Desserts),  Produkte aus Rohmilch, Weichkäse und alle Fischsorten, die in Verdacht stehen, mit Schwermetall belastet zu sein (Thunfisch, Hecht, Heilbutt, Schwertfisch). Genussmittel wie Alkohol und Koffein sollten in der Schwangerschaft ebenfalls tabu sein.

Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

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Muss ich wirklich auf Erdnüsse verzichten?

Rund um den Verzehr von Erdnüssen in der Schwangerschaft gibt es zahlreiche Diskussionen und Meinungen. Während manche ExpertInnen empfehlen, komplett auf Erdnüsse zu verzichten, halten andere diese Einstellung für übertrieben.

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