Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was kann ich mir unter dem Begriff „HypnoBirthing“ vorstellen?

HypnoBirthing ist gleichzeitig eine Geburtsvorbereitungs- als auch eine spezielle Geburtshilfemethode. Sie ist in Amerika und Großbritannien sehr populär und geht auf die Hypnotherapeutin Marie F. Mongan zurück.

Leitgedanke des HypnoBirthing ist, dass eine möglichst schmerzfreie und schöne Geburt möglich ist, wenn sich Mutter und Kind ganz auf den Geburtsprozess einlassen. Dazu ist es im Vorfeld erforderlich, Ängste, Sorgen und schlechte Erfahrungen in Bezug auf die Entbindung zu thematisieren und durch positive Bilder zu ersetzen. Ähnlich wie im autogenen Training wird hier mit Visualisierungs- und Atemtechniken gearbeitet. HypnoBirthing kann im Selbststudium mit Hilfe von CD und Buch oder in speziellen HypnoBirthing-Vorbereitungskursen erlernt werden. 

Welche Impfungen sind während der Schwangerschaft erlaubt?

Impfungen in der Schwangerschaft sind aus medizinischer Sicht ein sehr heikles Thema und sollten daher vermieden werden. Strikt verboten ist die Verabreichung von so genannten Lebendimpfstoffen; dazu zählen unter anderem Masern, Mumps, Röteln, Wirkstoffe gegen Cholera, Typhus und Gelbfieber.

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Was macht eine Doula?

Eine Doula ist im ursprünglichen Sinne die „Dienerin der Frau“. Heute versteht man darunter eine Frau, die eine andere Frau durch deren Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Wochenbett begleitet. Die Betreuung erfolgt nach dem Prinzip „von Mutter zu Mutter“.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Kann ich meine Brüste schon auf die Stillzeit vorbereiten?

Wenn sie das möchte, kann jede Schwangere ihre Brüste schon ein wenig auf die Stillzeit vorbereiten. Den größten Teil der Arbeit übernimmt allerdings der Körper ganz von alleine. Bereits während der Schwangerschaft dehnt sich das Brustgewebe, die Brüste werden größer, Brustwarzen und die Brustwarzenvorhöfe verdunkeln sich.

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Was ist die Summe aus 2 und 9?