Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

Über einen kleinen Plastikschlauch, der zwischen dem 3. und 4. Lendenwirbel eingeführt wird, erhält die Gebärende ein Narkosemittel, welches den gesamten Unterleib betäubt. Eine PDA darf nur im Krankenhaus verabreicht werden. Alternativ kann man es mit leichten beziehungsweise stärkeren Schmerzmitteln (Opiaten) versuchen. Die Einnahme sollte jedoch nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.

Bei einer Hausgeburt oder Entbindung im Geburtsthaus stehen alternative Methoden der Schmerzlinderung wie beispielsweise Akupunktur, Homöopathie, Massagen oder Aromatherapie zur Verfügung. Atemtechniken, die im Rahmen der Geburtsvorbereitung erlernt werden, helfen ebenso dabei, den Schmerz leichter zu ertragen.

Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Ich ernähre mich vegetarisch/vegan. Worauf muss ich in der Schwangerschaft achten?

ExpertInnen gehen davon aus, dass sich Vegetarierinnen ohnehin sehr gesund ernähren, da sie bewusst versuchen, den fehlenden Fleischkonsum durch den Verzehr von pflanzlichen Produkten auszugleichen. Wer sich bisher also vegetarisch ernährt hat, kann dies auch in der Schwangerschaft tun.

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Darf ich als Schwangere noch Sport treiben?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: ja! Während der Schwangerschaft sportlich aktiv zu sein, wird aus medizinischer Sicht sogar ausdrücklich empfohlen. Regelmäßige Bewegung, die nicht zur Überanstrengung führt, wirkt sich nämlich positiv auf das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus: die Blutzirkulation wird angeregt, das Herz-Kreislaufsystem gestärkt, Verdauungsbeschwerden gelindert.

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Ist eine Nackenfaltenmessung wirklich notwendig?

Die Messung der Nackendicke ist eine vorgeburtliche Untersuchung, die Schwangere in Anspruch nehmen können. Sie ist jedoch nicht verpflichtend. Es handelt sich hierbei um ein Ultraschall-Screening, welches zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche über die Bauchdecke durchgeführt wird.

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