Alle Untersuchungen auf einen Blick

Die Schwangerschaftsvorsorge ist in Österreich engmaschig gestrickt – jede Frau und jedes ungeborene Baby sollen die bestmögliche Betreuung bekommen. Dadurch lässt sich einerseits der Entwicklungszustand des Kindes beobachten, andererseits hat man die Möglichkeit, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Im Laufe der neun Schwangerschaftsmonate absolvieren werdende Mütter also zahlreiche Untersuchungen und Tests. Der Großteil davon ist im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms geregelt. Schwangere bekommen den Pass in den ersten Wochen ausgehändigt; er gibt sozusagen den Fahrplan für anstehende Untersuchungen vor.

Untersuchung einer Schwangeren

Gynäkologische Untersuchungen

Geburtshilfliche Untersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil des Mutter-Kind-Passes. Sie sind während einer Schwangerschaft 5 Mal vorgesehen und werden kostenlos beim niedergelassenen Gynäkologen/der niedergelassenen Gynäkologin, bei einem gynäkologischen Wahlarzt/einer gynäkologischen Wahlärztin, in gewissen Familienberatungsstellen oder in entsprechenden Ambulatorien der Krankenkasse durchgeführt.

Die Kontrollen beinhalten jeweils ein kurzes (bei Bedarf auch ausführliches) Anamnesegespräch und eine gynäkologische Untersuchung. Dabei prüft der Arzt/die Ärztin die Einnistung der Eizelle an der richtigen Stelle (in den ersten Wochen) und im weiteren Verlauf die Entwicklung sowie Gesundheit des ungeborenen Kindes (Wachstum, Herzaktivität, Kopfumfang, Extremitäten, Lage des Embryos etc.).

Außerdem werden bestimmte Parameter mütterlicherseits wie z.B. Fruchtwassermenge, Sitz der Plazenta, Größe der Gebärmutter sowie die Beschaffenheit des Muttermundes überprüft. Zusätzlich führt der Arzt/die Ärztin eine vaginale Untersuchung durch. Bei dieser wird der Säuregehalt im Scheidenmilieu gemessen. Ein gestörtes Milieu kann ein Anzeichen für eine bakterielle Infektion sein, die wiederum eine Frühgeburt auslösen kann, sofern sie unerkannt bleibt. Die routinemäßige und regelmäßige Untersuchung des Scheidensekrets ist daher ein wichtiger Bestandteil des gynäkologischen Checks. Innerhalb folgender Zeitfenster sind die geburtshilflichen Kontrollen zu absolvieren:

  • 1. Untersuchung: bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
  • 2. Untersuchung: zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche
  • 3. Untersuchung: zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche
  • 4. Untersuchung: zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche
  • 5. Untersuchung: zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche

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Interne Untersuchungen

Bei jeder gynäkologischen Untersuchung überprüft der Arzt/die Ärztin auch ein paar interne Parameter. So werden beispielsweise Blutdruck sowie Gewicht gemessen und anschließend in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Der Blutdruck gewinnt vor allem im dritten Schwangerschaftsdrittel an Bedeutung. Er kann in Kombination mit anderen Symptomen ein Hinweis auf das Vorliegen einer Präeklampsie (Schwangerschaftshypertonie) sein. Liegen Blutdruckwerte über 140/90 vor, werden weitere Kontrollen veranlasst.  Zusätzlich ist zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche eine gesonderte interne Untersuchung beim Hausarzt/bei der Hausärztin oder beim Internisten/bei der Internistin vorgesehen. Im Rahmen dieses medizinischen Checks beurteilt der Arzt/die Ärztin den allgemeinen Gesundheitszustand der schwangeren Frau. Er/sie sieht sich Hals, Rachen, Zähne und die Hautoberfläche an. Außerdem werden Herz-Kreislauf-System, Lunge, Nervensystem und der Bauch begutachtet sowie der aktuelle Blutdruck gemessen.

Urintests

Vor jeder der 5 gynäkologischen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden Schwangere aufgefordert eine Urinprobe abzugeben. Der Urin wird anschließend auf Glukose und bestimmte Bakterien, die eine Harnwegsinfektion auslösen könnten, untersucht. Die Glukose lässt erste Rückschlüsse auf eine mögliche Schwangerschaftsdiabetes zu. Da die Urintests alleine jedoch nicht ausreichend sind, ist zwischen der 25. und 28. Woche ein oraler Glukosetoleranztest vorgesehen. Außerdem werden die Proteinwerte im Urin überprüft – sie können (in Zusammenhang mit einem erhöhten Blutdruck) auf eine Präeklampsie hinweisen.

Ultraschall

Im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Vorsorgeprogramms sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von Schwangeren in Anspruch genommen werden können und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Wichtig: die Durchführung der Ultraschalluntersuchung ist kein Muss. Wer lieber darauf verzichtet, hat keine Einbußen bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes zu befürchten.

Der erste Ultraschall findet zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Im Rahmen dessen werden die Herztöne des Kindes sowie die allgemeine Entwicklung beurteilt. Außerdem sieht der Arzt/die Ärztin gegebenenfalls eine Mehrlingsschwangerschaft. Die nächsten Ultraschalluntersuchungen sind zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche als auch der 30.-34. Schwangerschaftswoche anberaumt. Hier werden jeweils der Zustand (z.B. Wachstum, Herzaktivität) sowie der Sitz des Kindes, die Lage der Plazenta und die Fruchtwassermenge untersucht. Wer möchte, kann natürlich weitere Ultraschalluntersuchungen in Anspruch nehmen, für diese müssen Schwangere jedoch selbst aufkommen.

Blutuntersuchungen

Blutuntersuchungen spielen in der Schwangerschaft eine große Rolle, da die Ergebnisse dabei helfen, den Gesundheitszustand der Mutter festzustellen und potentielle Risikofaktoren früh zu erkennen.

Die erste Blutabnahme findet bis zur 16. Schwangerschaftswoche statt. Das Blut wird auf HIV, Toxoplasmose und Lues (Syphillis) getestet. Außerdem werden Blutgruppe, Rhesus-Faktor, Hämoglobinwert, Hämatokrit und die Anzahl der Rötelantikörper bestimmt. ÄrztInnen können anhand des umfassenden Blutbildes natürlich noch weitere Parameter ablesen z.B. Funktion der Schilddrüse, Vitaminmangel etc. Entsprechend der Ergebnisse können MedizinerInnen gleich zu Beginn der Schwangerschaft richtig reagieren und falls erforderlich, weitere Schritte (Medikation, Untersuchungen, Ernährungsergänzung) einleiten.

Die zweite Untersuchung im Blutlabor ist zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Erhoben werden neben dem normalen Abbild der Hämatokrit-, sowie der Hämoglobinwert. Im Zuge dessen wird das Blut außerdem auf Hepatitis-B untersucht. Die Blutuntersuchungen werden im Rahmen des Mutter-Kind-Passes oder aber auch bei Vorliegen einer medizinischen Indikation zur Gänze von der Krankenkasse übernommen.

Oraler Glukosetoleranztest

Zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche findet der orale Glukosetoleranztest statt. Er wird in einem Labor, beim Hausarzt/bei der Hausärztin oder bei einem Internisten/bei einer Internistin durchgeführt. Schwangere erhalten dabei auf nüchternen Magen eine stark zuckerhaltige Lösung, die sie trinken müssen. Vor der Einnahme der Lösung wird Blut abgenommen. Eine Stunde nach der Einnahme wird ein weiteres Blutbild erstellt, zwei Stunden danach muss die Schwangere eine dritte Blutprobe abgeben. Der orale Glukosetoleranztest dient der rechtzeitigen Diagnose von Schwangerschaftsdiabetes, die (wenn sie unerkannt bleibt) schwere Komplikationen z.B. bei der Geburt nach sich ziehen kann.

Pränataldiagnostische Untersuchungen

Gewisse Untersuchungen stehen Schwangeren im Rahmen der Pränataldiagnostik zusätzlich zu den herkömmlichen Kontrollen zur Verfügung. Bei diesen Untersuchungen werden gewisse Risikofaktoren für das Vorliegen von genetisch bedingten Krankheiten und Fehlbildungen sowie die Entwicklung der kindlichen Organe intensiv untersucht. Sofern keine medizinische Indikation vorliegt (z.B. Alter der Mutter, familiäre Vorbelastung) ist die Pränataldiagnostik eine Privatleistung, die von werdenden Müttern/Vätern selbst bezahlt werden muss. Zu den gängigsten Untersuchungsverfahren zählen:

  • Organscreening
  • Nackenfaltenmessung
  • Combined-Test
  • Triple-Test
  • Fruchtwasserbiopsie (Amniozentese)
  • Chorionzottenbiopsie
  • Nabelschnur-Punktion (Chordozentese)

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Kommentare

Kommentar von Renate |

Auch ich finde es sehr traurig, wie bei uns in Österreich mit den Schwangeren umgegangen wird.
Meine Frauenärztin, bei der ich seit mittlerweile 10 Jahren bin, meint anscheinend auch jetzt wo ich schwanger bin braucht sie sich nicht mehr, um mich zu kümmern.
Ich muss andere Leute um mich herum ausquetschen was wirklich verpflichtend ist und was nicht.......
Aber am besten ist, dass mir nicht einmal mitgeteilt wurde, dass ich mir (wenn ich es möchte) meinen Termin zum Organscreening schon sehr früh ausmachen muss. Jetzt bekomme ich keinen mehr.

Tja da sieht man wirklich, wie schlimm es bei uns mittlerweile schon ist.

An jede werdende Mutter:
Lasst euch nicht auf der Nase herumtanzen, so wie ich es mit mir hab machen lassen!

Kommentar von Kathi |

Ich finde es erstaunlich und traurig, dass laut einer SchwangerschaftsApp inkl Erinnerungsjecklisten, Frauen in Deutschland mehr gynäkologische Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung stehen, als Schwangere in Österreich.
Für die Zusatzleistungen hatte sich der Frauenarzt mehr Zeit genommen, diese als fast schon notwendig zu "vermarkten" (keine Risikoschwangerschaft).
Für die eigentlichen Dinge wurde viel weniger Zeit einberaumt und ob man Fragen hat, dass bekam man auch nicht zu hören.
Das wäre viel wichtiger gewesen, als diese Zusatzleistungen einem direkt ins Gewissen reden zu wollen.
Noch dazu beim 1. erwartenden Kind ist es sehr enttäuschend, wenn keine Zeit für Fragen ist und man nicht jeden Monat zu einer Kontrolle kommen kann (ausser man zahlt extra).
Selbst bei Komplikationen bzw einer Scheidenentzündung hätte der Ultraschall privat bezahlt werden müssen.
Obwohl es von der Krankenkasse hieß, wenn es der Arzt als notwendig erachtet, dann ist es nicht privat zu zahlen.
Doch den Frauenarzt darauf angesprochen hieß es, daß viel gesagt wird von der Krankenkasse, er aber keine Möglichkeit hätte, dies als Kassenleistung zu verbuchen...
Und wenn man im Quartal den Facharzt wechseln will, das geht auch nur in besonderen Ausnahmefällen, da müsse man zu Krankenkasse zu einem Chefarzt, der das dann entscheidet, ob er im Quartal die E Card frei schaltet.
So die Auskunft der Wr GKK.
Auch wenn man eine 2. Meinung in einem Ambulatorium im öffentl Spital einholen will, muss man angeblich diesen Umweg versuchen über einen Chefarzt freischalten zu lassen und dann kann man ja der eig Arzt auch nicht mehr aufsuchen...
Achja und die neusten Frauenärzte hatten eine "Aufnahmesperre", da kann man dann zu den Kassenärzten gegen, die überhaupt noch jemanden aufnehmen und das wären nicht viele im näheren Umfeld.
Und ja, ich hätte davor keinen Frauenarzt.
Ich bin sehr enttäuscht vom österr "Krankensystem".

Kommentar von Hans |

Meine Frau hat eine Hochrisikoschwangerschaft, weil sie eine Krankheit hat. Zu Beginn ihrer Schwangerschaft ließ sie sich daher einer kompletten Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Das war wichtig für sie und auch für die Gesundheit des Babys.

Kommentar von ninetta |

Ich frage mich einfach, warum Schwangere in Deutschland gegen Ende der Schwangerschaft alle 2 Wochen zur Kontrolle gebeten werden und dabei ctgs geschrieben werden usw. und bei uns ist es allerspätestens nach der 38. Woche vorbei. In vielen Foren, wo sich größtenteils deutsche werdende Mütter tummeln (weil es halt mehr Deutsche gibt, als Österreicher) lese ich dann immer wieder, dass bei diesen Kontrollen gegen Ende der Schwangerschaft Komplikationen entdeckt wurden, die zu einer früheren Einleitung der Geburt geführt haben (weil das Kind nicht mehr gut genug versorgt war, vorzeitige Plazentaablösung, ein Knoten in der Nabelschnur war, die Herzaktivität nicht ausreichend war oder was auch immer). Ich mache mir Sorgen, wieso ist man hierzulande der Meinung, man braucht am Ende nichts mehr abzuchecken?

Antwort von Schwanger.at

Hallo Ninetta, wie engmaschig die Kontrollen erfolgen, hängt häufig auch vom Allgemeinzustand der Schwangeren ab. Auch in Österreich ist es üblich, dass sich Schwangere ab der 37. Schwangerschaftswoche regelmäßig zu Kontrollen beim Frauenarzt oder auf der Entbindungsstation einfinden. Alles Gute!

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