Wahlhebammen

Einerseits unterstützen Hebammen während der Geburt, andererseits haben sie auch eine wichtige Funktion während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Entbindung. Sie beraten die schwangere Frau, geben wertvolle Hinweise zur Geburtsvorbereitung und helfen dem Nachwuchs, das Licht der Welt zu erblicken. Die Betreuung durch eine Hebamme findet auf einer sehr persönlichen Ebene statt und genau aus diesem Grund steigt die Anzahl der Schwangeren, die Hebammenhilfe auch nutzen möchten.

Eine Hebamme ist immer Geburtshelferin und Ansprechperson bei Fragen rund um die Schwangerschaft. Arbeitet sie auf der Geburtenstation eines Krankenhauses ist sie dort meist fix angestellt und ein Teil des Entbindungsteams. Darüber hinaus gibt es frei praktizierende Hebammen. Manche verfügen über einen Kassenvertrag – das bedeutet, Leistungen im Rahmen der Hebammenhilfe werden mit der Krankenkasse direkt abgerechnet. Österreichische Sozialversicherungsanstalten geben jährlich jedoch nur eine beschränkte Anzahl an Verträgen frei, daher arbeitet der Großteil aller Hebammen auf selbstständiger Basis. Diese Hebammen werden Wahlhebammen oder manchmal auch Beleghebammen genannt (wenn sie von einem Krankenhaus als Begleithebamme für die Geburt gelistet wurden).

Individuelle Schwangerschaftsbetreuung

Im Mittelpunkt der Hebammenarbeit steht die Betreuung der werdenden Mutter nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Idealerweise treffen sich Hebamme und schwangere Frau bereits im ersten Trimester. So bietet sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. Die Hebamme informiert über ihre Arbeit und gemeinsam mit der schwangeren Frau werden Schwerpunkte für die Betreuung festgelegt. Ziel ist es, allen voran die werdende Mutter aber auch den Vater sowohl auf die Geburt sowie auf die neue Rolle vorzubereiten.

Aufkeimende Ängste und Sorgen haben im Rahmen der Betreuung genauso ihren Platz wie konkrete Hilfestellungen bei körperlichen Beschwerden. Darüberhinaus versucht die Hebamme zu ermitteln, welche Rahmenbedingungen sich die Frau für die Entbindung ihres Kindes wünscht und in welcher Atmosphäre sie sich am ehesten wohlfühlen würde. Je entspannter und vertrauter die Geburtsumgebung ist, desto besser können Gebärende loslassen – Komplikationen treten dadurch seltener auf.

Die Hebamme bestärkt die schwangere Frau also in ihren Wünschen und Vorlieben, klärt jedoch im Gegenzug auch über gewisse Risiken oder gesundheitliche Voraussetzungen, z.B. für eine Hausgeburt, auf. Fachkundige Schwangerschaftsvorsorge und Geburtsbegleitung werden im Regelfall von Wahlhebammen angeboten. Die gleichen Leistungen können Schwangere auch bei Hebammen mit Kassenverträgen in Anspruch nehmen, die Betreuungsplätze sind jedoch sehr begehrt und vielfach schon auf Monate „ausgebucht“.

Wahl des Geburtsortes

Wo eine Frau entbinden möchte, entscheidet sie bei einem komplikationslosen Verlauf der Schwangerschaft alleine oder gemeinsam mit dem Partner. Kinder kommen an verschiedensten Orten zur Welt. Am häufigsten gebären Frauen auf der Entbindungsstation eines öffentlichen oder privaten Krankenhauses. In einigen österreichischen Städten wurden in den letzten Jahren aber auch Geburtshäuser gegründet, die ausschließlich Hebammen-geführt sind und eine Alternative zum Spital darstellen. Ein geringer Prozentsatz aller Schwangeren entscheidet sich dafür, in den eigenen vier Wänden zu entbinden. Grundsätzlich ist bei jeder Geburt eine Hebamme anwesend. Entweder ist sie Teil des Entbindungsteams im Krankenhaus oder Geburtshelferin im Geburtshaus.

Wer sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme sucht und diese auch zur Geburt ins Spital mitnehmen möchte, der sollte sich schon vorab gut informieren. Vor allem Privatspitäler bieten diese Möglichkeit häufig an. Sie veröffentlichen dann eine Liste von Wahlhebammen, die Frauen zur ambulanten oder stationären Geburt begleiten können. In öffentlichen Krankenhäusern ist die Lage ein wenig anders. Nicht immer ist die Mitnahme der eigenen Hebamme erlaubt, daher sollten sich schwangere Frauen rechtzeitig sowohl beim Krankenhaus als auch bei der Hebamme erkundigen, ob eine Begleitung zur Geburt überhaupt möglich ist. Besteht die Möglichkeit jedoch, haben auch öffentliche Krankenhäuser einen so genannten „Pool“ an frei praktizierenden Hebammen, die von der schwangeren Frau kontaktiert werden können. Sie übernehmen meist die Betreuung vor der Geburt als auch währenddessen und auch die Nachbetreuung im Wochenbett (sofern Mutter und Kind das Krankenhaus nach 24 oder 72 Stunden verlassen dürfen).

Geburtsbegleitung

Wer seine eigene Hebamme zur Geburt mitnehmen kann, der ist in der glücklichen Lage, von einer vertrauten Person begleitet zu werden, die sowohl ihr fachliches als auch ihr persönliches Wissen einbringt. Rund um den Geburtstermin ist die Hebamme in Rufbereitschaft dh. sie kann sich jederzeit auf den Weg zur Schwangeren oder ins Krankenhaus machen, sobald die Wehen einsetzen. Die Aufgabe der Hebamme während der Geburt liegt dann darin, die Gebärende zu unterstützen und gegebenenfalls auch für ihre Wünsche z.B. Verzicht auf Dammschnitt einzutreten. Gemeinsam bewältigen Gebärende, Hebamme und Geburtsbegleitperson alle Phasen der Entbindung. In der Austreibungsphase erinnert die Hebamme an die erlernten Atemtechniken und überwacht die Presswehen sowie den gesamten Verlauf der Geburt. Sie kontrolliert die Lage des Babys, achtet auf den Gemütszustand der Mutter und gibt konkrete Anweisungen, falls dies notwendig ist. Die Wahlhebamme arbeitet mit dem Entbindungsteam des Krankenhauses zusammen. Sie kann jederzeit einen Arzt oder eine Ärztin hinzuziehen.

Vorteile für die werdende Mutter

Die Wahlhebamme ist während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine starke Vertraute und wichtige Bezugsperson für die werdende Mutter. Für die schwangere Frau hat diese intensive Form der Betreuung folgende Vorteile:

  • Sie wird durch alle Phasen ihrer Schwangerschaft und auch bei der Geburt sowohl fachkundig als auch emotional begleitet.
  • Die Vertrauensbasis zwischen Hebamme und Gebärender kann wesentlich zu einer komplikationsfreien Entbindung und einem positiven Geburtserlebnis beitragen.
  • Werden Frauen von einer Hebamme zur Geburt begleitet, verlangen sie seltener nach Schmerzmitteln da sie teilweise auf alternative Methoden der Schmerzlinderung setzen.
  • Während der Geburt ist die Wahlhebamme ausschließlich für die Betreuung „ihrer“ Gebärenden zuständig – es gibt keinen Wechsel der Bezugs-/Betreuungsperson.
  • Eine Wahlhebamme, die auch bei der Geburt anwesend ist, vermittelt ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit. Dadurch sind die Strapazen der Geburt leichter zu bewältigen.

Kosten der Hebammenbetreuung

Eine Wahlhebamme hat keinen Kassenvertrag und legt daher Honorarnoten für ihre Leistungen. Diese müssen von werdenden Müttern/Eltern privat bezahlt werden. Die Tarife für Hausbesuche, Geburt, Begleitung ins Krankenhaus und Schwangerschaftsberatung können von der Hebamme frei festgelegt werden. Für bestimmte Leistungen kann man bei der Sozialversicherung eine Rückerstattung beantragen – diese beträgt 80% des festgelegten Kassentarifs. Für gewisse Angebote wie Rufbereitschaft, Beratung in der Frühschwangerschaft oder Geburtsvorbereitungskurse müssen Eltern immer selbst aufkommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Hebammen-Leistungen rückerstattet werden.

Weitere Informationen und ein Formular zur Hebammensuche findest du unter: http://www.hebammen.at/eltern/hebammensuche/

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