Wie viel darf ich zunehmen?

Das hängt in erster Linie davon ab, wie viel eine Frau wiegt, bevor sie schwanger wird. Die ärztliche Empfehlung lautet dahingehend, dass sowohl stark übergewichtige als auch stark untergewichtige Frauen versuchen sollten, ihr Gewicht noch vor Eintritt einer Schwangerschaft zu stabilisieren.

Bei „normalgewichtigen“ Frauen, die im Großen und Ganzen dem empfohlenen Body-Mass-Index entsprechen und über einen guten Gesundheitszustand verfügen, gilt eine Gewichtszunahme von 10-12 Kilo als normal.

Anders ausgedrückt: Schwangere sollten ihre Kalorienzufuhr ab dem 4. Monat um ca. 15% erhöhen. Dabei geht es nicht so sehr darum, „für zwei zu essen“, sondern vielmehr um die Aufnahme von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und Eiweiß.

Darf ich als Schwangere noch Sport treiben?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: ja! Während der Schwangerschaft sportlich aktiv zu sein, wird aus medizinischer Sicht sogar ausdrücklich empfohlen. Regelmäßige Bewegung, die nicht zur Überanstrengung führt, wirkt sich nämlich positiv auf das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus: die Blutzirkulation wird angeregt, das Herz-Kreislaufsystem gestärkt, Verdauungsbeschwerden gelindert.

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Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

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Gefährdet ein verkürzter Gebärmutterhals mein Baby?

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird regelmäßig die Länge des Gebärmutterhalses (Cervixlänge) gemessen. Der Gebärmutterhals verbindet den äußeren mit dem inneren Muttermund und ist von Frau zu Frau unterschiedlich lang. Wenige Wochen vor der Geburt beginnt er damit, sich zu verkürzen.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Wahlhebamme und einer Vertragshebamme?

Schwangere haben in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies schließt die Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett mit ein. Allerdings werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen.

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