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Familienleistungen 2027: Das ändert sich für Eltern in Österreich
Was ändert sich 2027 für Familienin Österreich? Es gibt neue Regeln beim Familienbonus und zusätzliche Unterstützungen. Doch wie sehen diese Neuerungen konkret aus und was bedeuten sie für dich? Wir haben uns die Leistungen ganz genau angeschaut und zeigen dir im Detail, was dahintersteckt.
Familienbeihilfe bleibt bis 2028 eingefroren
Der Grund für den Stillstand bei der Familienbeihilfe ist das sogenannte Doppelbudget für 2027 und 2028. Normalerweise beschließt Österreich jedes Jahr ein neues Budget für das Folgejahr, aber dieses Mal wurden die staatlichen Einnahmen und Ausgaben für zwei Jahre auf einmal festgelegt. Hintergrund ist unter anderem das hohe Budgetdefizit, welches bis 2028 wieder unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung sinken soll.
Für Familien bringt das Doppelbudget eine neuerliche Nullrunde, weil die Familienbeihilfe auch 2028 nicht an die Inflation angepasst wird. Schon für 2026 und 2027 wurde die jährliche Erhöhung ausgesetzt. Damit bleibt die Höhe der Familienbeihilfe drei Jahre in Folge unverändert.
Gleichzeitig steigen die Preise weiter. Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Inflation in Österreich bei 3,6 Prozent. Für 2026 rechnet das WIFO mit einer Inflationsrate von 3,2 Prozent und für 2027 mit 2,4 Prozent. Wie sich die Preise 2028 entwickeln, lässt sich derzeit noch nicht sicher sagen.
Wichtig: Sinkende Inflation bedeutet nicht sinkende Preise.Auf den ersten Blick klingt es positiv, wenn die Inflation von 3,6 auf 3,2 und schließlich 2,4 Prozent sinkt. Das heißt allerdings nicht, dass Produkte und Dienstleistungen wieder günstiger werden. Die Preise steigen weiterhin, nur langsamer.
So wirkt sich die Inflation auf deine Kaufkraft aus
Wie sich die Nullrunde auswirkt, zeigt ein Blick auf die Familienbeihilfe. Für ein Kind zwischen 10 und 18 Jahren erhalten Eltern derzeit 171,80 Euro pro Monat. Dieser Betrag bleibt 2026, 2027 und nach den neuen Plänen auch 2028 unverändert.
Für 2026 rechnet das WIFO mit einer Inflation von 3,2 Prozent, für 2027 mit weiteren 2,4 Prozent. Um allein diese Preissteigerungen auszugleichen, müsste die Familienbeihilfe Ende 2027 rechnerisch bei rund 181,55 Euro liegen. Das sind knapp 10 Euro mehr pro Monat beziehungsweise rund 117 Euro pro Jahr.
Familienbonus Plus: Das ändert sich ab 2027
Eine tatsächliche Änderung gibt es beim Familienbonus Plus. Aber aufgepasst: Dabei handelt es sich nicht um eine Beihilfe, sondern um einen Steuerabsetzbetrag. Er reduziert direkt die zu zahlende Einkommensteuer.
Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus Plus bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Wer den Familienbonus „geltend macht“, lässt ihn also bei seiner Einkommensteuer berücksichtigen.
Bisher können Eltern entscheiden, ob einer von ihnen den gesamten Familienbonus nutzt oder beide jeweils die Hälfte beanspruchen. Ab 2027 gelten neue Regeln.
Neue Aufteilung des Familienbonus
- Ist das Kind noch keine vier Jahre alt, ist weiterhin eine Aufteilung von 100 zu 0 oder 50 zu 50 möglich.
- Ab dem Monat nach dem vierten Geburtstag sind grundsätzlich nur noch 75 zu 25 oder 50 zu 50 möglich.
- Lebt ein weiteres Kind unter vier Jahren im Haushalt, bleibt die bisherige Regel bestehen.
- Das gilt auch für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
- Gibt es nur einen Anspruchsberechtigten, kann dieser weiterhin den gesamten Familienbonus nutzen.
Bei einem Familienbonus von 2.000 Euro bedeutet die neue 75/25-Regel: Ein Elternteil kann höchstens 1.500 Euro nutzen, die übrigen 500 Euro entfallen auf den zweiten Elternteil. Das kann vor allem Familien treffen, in denen bisher ein Elternteil den gesamten Bonus genutzt hat und der andere wenig oder keine Einkommensteuer zahlt. Da der Familienbonus die Steuer nur reduzieren kann, lässt sich der Anteil des zweiten Elternteils dann unter Umständen nicht vollständig ausschöpfen.
Wann Familien die Änderung konkret in der Geldbörse bemerken, hängt davon ab, wie sie den Familienbonus nutzen. Wer ihn monatlich über die Lohnverrechnung berücksichtigt, sieht sich mit der neuen Regelung schon ab Januar 2027 konfrontiert. Wer den Familienbonus erst über die Arbeitnehmerveranlagung geltend macht, bemerkt die Auswirkungen für das Steuerjahr 2027 in der Regel erst bei der Veranlagung im Jahr 2028.
Weniger Geld für den Familienlastenausgleichsfonds
Eine weitere Änderung betrifft den Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF. Aus diesem großen Geldtopf werden zahlreiche Leistungen für Familien finanziert, unter anderem die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, kostenlose Schulbücher sowie die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt.
Finanziert wird der FLAF vor allem über Beiträge der Arbeitgeber. Sie zahlen derzeit 3,7 Prozent der Lohnsumme ihrer Mitarbeiter als sogenannten Dienstgeberbeitrag. Daneben fließen unter anderem Teile der Einkommen- und Körperschaftsteuer in den Fonds.
Ab 2028 soll der Dienstgeberbeitrag von 3,7 auf 2,7 Prozent sinken. Dadurch fehlen dem FLAF zunächst rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Das Minus soll allerdings zum großen Teil durch andere Einnahmen ausgeglichen werden. Unter anderem steigt der Anteil aus dem Einkommensteueraufkommen. Außerdem müssen Arbeitgeber künftig auch für Mitarbeiter über 60 Jahren einen Dienstgeberbeitrag zahlen.
Unterm Strich rechnet der Budgetdienst des Parlaments für 2028 mit rund 605 Millionen Euro weniger Einnahmen im FLAF. Das entspricht einem Rückgang von 6,5 Prozent.
Wichtig: Weniger Einnahmen bedeuten nicht automatisch weniger Familienbeihilfe, denn die Höhe der Zahlung ist gesetzlich geregelt. Gleichzeitig sollen Bund, Länder und Gemeinden einen Teil der fehlenden Einnahmen ausgleichen. Für Familien ist deshalb entscheidend, welche Leistungen und Beträge gesetzlich beschlossen werden. Die Familienbeihilfe wird nach aktuellem Stand bis Ende 2028 nicht gekürzt, sondern auf dem bisherigen Betrag eingefroren.
Neue Unterstützung für Alleinerziehende
Über eine gute Nachricht freuen sich die Alleinerziehenden in Österreich. Für sie gibt es bereits seit Juli 2026 eine neue finanzielle Absicherung. Der Unterstützungsfonds soll Versorgungslücken schließen und greift dort, wo eigentlich Geld für ein Kind zur Verfügung stehen sollte, dieses aber aus bestimmten Gründen fehlt. Dazu zählen vor allem ausbleibender Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder fehlende Hinterbliebenenleistungen.
Pro Kind stehen 2026 bis zu 240,60 Euro monatlich zur Verfügung. Bei fehlendem Unterhalt wird der Betrag zwölfmal jährlich gezahlt, bei einer fehlenden Hinterbliebenenleistung 14-mal. Die Hilfe wird jeweils für höchstens zwölf Monate bewilligt. Danach kann allerdings ein neuer Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen des Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
- Der Alleinerziehende und das Kind haben ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Österreich.
- Für das Kind werden keine entsprechenden Unterhalts- oder Hinterbliebenenleistungen bezogen.
- Die vorgeschriebenen Aufenthaltsvoraussetzungen sind erfüllt.
- Das monatliche Nettoeinkommen liegt 2026 grundsätzlich bei höchstens 2.768 Euro.
Wer diese Einkommensgrenze allerdings um weniger als 460 Euro überschreitet, kann noch einen reduzierten Betrag erhalten.
Einige staatliche Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld zählen bei der Berechnung des Einkommens nicht mit. In bestimmten Fällen entfällt die Einkommensprüfung sogar vollständig, etwa beim Bezug von Sozialhilfe oder Mindestsicherung.
Wichtig: Das Geld kommt nicht automatisch. Du musst die Unterstützung beantragen. Sie wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Besondere Unterstützung nach Gewalt
Der Unterstützungsfonds berücksichtigt auch Alleinerziehende, die Gewalt durch den unterhaltspflichtigen Elternteil erfahren haben und deshalb den Kindesunterhalt nicht durchgesetzt haben. Zusätzlich zur laufenden Unterstützung kann bei Bedarf eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.
Was bedeuten die Änderungen für Familien?
Für dich lohnt sich vor allem ein Blick auf den Familienbonus Plus. Nutzt bisher ein Elternteil den gesamten Bonus und ist dein Kind bereits vier Jahre alt, solltest du prüfen, wie sich die neue Aufteilung ab 2027 auf eure Steuer auswirkt. Besonders relevant ist das, wenn der zweite Elternteil nur wenig Einkommensteuer zahlt und seinen Anteil deshalb nicht vollständig nutzen kann.
Bei Familienbeihilfe und anderen eingefrorenen Leistungen musst du dagegen nichts unternehmen. Die Beträge steigen zwar nicht mit den Preisen, werden aber weiterhin wie gewohnt ausgezahlt. Bist du alleinerziehend und erhältst keinen Unterhalt oder keine Hinterbliebenenleistungen, solltest du außerdem prüfen, ob du Anspruch auf die seit Juli 2026 verfügbare Unterstützung hast.
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